Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT (GWV BZ)

Grundlagen und Nachweis der Gleichwertigkeit

Das Branchenzertifikat (BZ) der OdA KT ist eine Zulassungsbedingung für die Höhere Fachprüfung HFP für KomplementärTherapeut*innen.

Praktizierende, welche keine OdA KT-akkreditierte Ausbildung in KomplementärTherapie absolviert haben, können ihre (formal und nicht formal) erworbenen Bildungsleistungen als Gleichwertigkeit zu einer OdA KT-akkreditierten Ausbildung ausweisen und das BZ über das Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) erwerben.

Das Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat (GWV BZ) der OdA KT ist ein Dossierverfahren. Dazu müssen Sie folgende Punkte nachweisen:

1. Nachweisdokument GWV BZ

  • Methodenausbildung in einer anerkannten KT-Methode
  • Eigenprozess in der KT-Methode
  • Tronc Commun KT
  • 250 Klient*innenbehandlungen
  • Abschluss oder Gleichwertigkeit auf Sekundarstufe II

2. Essay zur KT-Identität

Das Ziel des Verfassens eines Essays ist die vertiefte, persönliche und praxisbezogene Auseinandersetzung
mit dem Berufsbild KomplementärTherapeut*in und den Grundlagen der KomplementärTherapie. Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung

Anmeldung und Einreichung der Unterlagen

⇒ Aktuell muss mit einer Bearbeitungsfrist von 1-2 Monaten gerechnet werden.

Die Anmeldung zum GWV BZ erfolgt über ein Online-Anmeldeformular. Bitte senden Sie nach erfolgter Anmeldung folgende Dokumente  in elektronischer Form per Email an gwv(at)oda-kt.ch:

  • Ihr vollständig ausgefülltes Nachweisdokument GWV BZ.
  • Ihre Belege, gemäss den Vorgaben der Wegleitung zum formalen Nachweis nummeriert und beschriftet.
  • Ihren Essay zur KT Identität,  eine Dokumentvorlage Essay  steht Ihnen zur Verfügung (als WORD und PDF einreichen!)


Ablauf Übergangsbestimmungen

Während 7 Jahren nach Aufnahme einer Methode in die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für KomplementärTherapeut*innen (PO), gelten folgende Übergangsbestimmungen:

  • Der Tronc commun KT kann durch den Nachweis einer Registrierung bei einer einschlägigen Registrierstelle VOR dem Datum der Aufnahme der jeweiligen Methode in die PO vollständig kompensiert werden.
  • Eine gewisse Anzahl von Kontaktstunden zum Nachweis von Methode und Tronc Commun KT können durch Berufserfahrung kompensiert werden.
  • Lerneinheiten des Tronc Commun KT können ohne erfolgte Überprüfung geltend gemacht werden.    

-> Diese Übergangsbestimmungen können im GWV BZ nur geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung und das vollständige Dossier VOR Ablauf der Übergangsfrist bei der OdA KT eintreffen! Die Aufnahmedaten der einzelnen Methoden sind als Übersicht in der Rubrik Methoden ersichtlich.

Das GWV BZ selbst hat grundsätzlich kein Ablaufdatum, es wird also auch nach Ablauf der 7-jährigen Übergangsbestimmungen weitergeführt.


Kosten des Gleichwertigkeitsverfahrens

  • Normalpreis GWV BZ (ohne Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverband der OdA KT): CHF 1'650.-
  • Spezialpreise für Mitglieder eines Mitgliedverbands der OdA KT (Eine entsprechende Mitgliedschaftsbestätigung ist Voraussetzung, eine Mitgliedschaft ASCA oder eduCAM berechtigen nicht zu den Spezialpreisen):
    • GWV BZ: CHF 1'500.- statt CHF 1'650.-
    • Paket-Preis GWV BZ und Höhere Fachprüfung HFP KT:  CHF 4'050.- statt CHF 4'400.- (keine zeitliche Limite für das spätere Absolvieren der HFP)

Zusätzliche Informationen

Die OdA KT führt regelmässig Informationsveranstaltungen zum Thema Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat und Höhere Fachprüfung durch. Unter Informationsveranstaltungen finden Sie detaillierte Angaben zum Anlass und können Sie sich anmelden.