Anzahl der gefundenen Fragen:  

Gleichwertigkeitsverfahren

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  • Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?

    Praktizierende einer Methode der KomplementärTherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als KomplementärTherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an. 

    Wer neu in die Ausbildung einer Methode der KomplementärTherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT. 

    Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.

  • Kann ich das BZ auch mit einem ausländischen Diplom erlangen?

    Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.

  • Was bedeutet Methodenspezifischer Eigenprozess?

    Es handelt sich um Behandlungen, die Sie als KlientIn in Ihrer Methode erhalten haben (während oder nach der Ausbildung). Der Nachweis kann durch die Lehrgangsbestätigung bzw. durch Rechnungen oder Bestätigungen der behandelnden TherapeutInnen erfolgen.

  • Wie lange wird es ein Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT geben?

    Es ist zeitlich nicht beschränkt. Es wird immer ein Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT geben müssen, schon alleine um Praktizierenden aus dem Ausland einen Weg zur HFP anbieten zu können.

  • Wie lange gilt die Übergangsregelung zur Kompensation des Tronc Commun?

    Der Tronc Commun kann mit einer Registration bei einer einschlägigen Registrierstelle kompensiert werden sofern die Erstregistration vor dem Zeitpunkt der entsprechenden Methodenanerkennung in die Prüfungsordnung stattgefunden hat (Daten siehe Übersicht anerkannte Methoden). Diese Regelung gilt nur innerhalb von 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der entsprechenden Methode(n) in die Prüfungsordnung.

    Beispiel: Als Shiatsu-Therapeutin mit einer Erstregistration beim EMR vor dem 09.09.2015 (Aufnahmedatum der Methode in die Prüfungsordnung), reichen Sie den Beleg dieser Erstregistration im Gleichwertigkeitsverfahren als Nachweis für den geforderten Tronc Commun ein. Sie müssen somit keine einzelnen Stunden oder Modulabschlüsse belegen. Diese Möglichkeit der Kompensation besteht nur während einer Übergangsfrist von 7 Jahren ab Aufnahme der Methode in die Prüfungsordnung. Für Shiatsu läuft diesee am 09.09.2022 ab, Sie müssen sich also vorher für das Gleichwertigkeitsverfahren angemeldet haben. Nach diesem Zeitpunkt müssen Sie den Tronc Commun im Detail belegen.

Höhere Fachprüfung HFP

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  • Finden Informationsanlässe zur HFP statt?

    Die OdA KT führt regelmässig Informationsanlässe zum Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT und zur Höheren Fachprüfung durch. Die aktuellen Daten werden in der entsprechenden Rubrik "Informationsveranstaltungen" auf der Website publiziert. Die Anmeldung erfolgt online, die Kosten von CHF 30.- werden vor Ort erhoben. Es wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

  • Was ist der „Mehrwert“ der Höheren Fachprüfung gegenüber dem Branchenzertifikat? Warum soll nach dem Branchenzertifikat noch eine HFP absolviert werden?

    Die höhere Fachprüfung ist ein eidgenössisch anerkannter Berufsabschluss, der einen entsprechend wachsenden Stellenwert in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen erlangen wird. Ein eidgenössischer Berufsabschluss ist meist Voraussetzung für Anstellungen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zukünftig an Bedeutung gewinnen dürften.

  • Wie kann ich den Erlass des Nachweises der Superivision beantragen?

    Der Erlass der Supervisionspflicht kann mit dem Formular Selbstdeklaration Berufspraxis (Seite 2) beantragt werden. Massgebend für die Berechnung sind:
    - das Datum des Methodenabschlusses und
    - der Zeitpunkt der Aufnahme der entsprechenden Methode in die Prüfungsordnung.
    Folgende Berufspraxis muss nachgewiesen werden:
    - während 4 Jahren ein jährliches, durchschnittliches Pensum von mindestens 50%
    oder
    - während 5 Jahren ein jährliches, durchschnittliches Pensum von mindestens 30%.

    Newsletter-Artikel September 2018: Muss ich bei der Anmeldung zur HFP Supervision nachweisen?

  • Bundesbeiträge für die HFP: Wie kann ich diese anfordern?

    Eine Rückerstattung ist für die auf dem Portal des SBFI gemeldeten Kurse möglich und kann nach Abschluss der Höheren Fachprüfung online beantragt werden:
    https://www.becc.admin.ch/becc/public/sufi/meldeliste/detailBeruf/85541)

    Allgemeine Informationen zur finanziellen Unterstützung durch den Bund mit einem Erklärvideo: 
    https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/hbb/finanzierung.html #1064488272

    Für konkrete Fragen empfehlen wir die Abwicklungsstelle des SBFI zu kontaktieren: Tel. 0840 400 501, bundesbeitraege(at)sdbb.ch.

  • Wieviele Einzel- respektive Gruppensupervisionen braucht es für die Zulassung zur HFP?

    Insgesamt müssen 36h Supervision belegt werden, davon mindestens 8 Stunden Einzelsupervision.

Supervisionen / Zulassung von Supervisor*innen

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  • Wie kann ich von der OdA KT zugelassener Supervisor*in werden?

    Entweder verfügen Sie über eine anerkannte Qualifikation in Supervision oder über ein eidg. Diplom als KomplementärTherapeut mit supervisionsrelevanter Weiterbildung. Die genauen Zulassungsbedingungen für Supervisor*innen finden Sie im entsprechenden Reglement, die Anmeldung ist online möglich:

    https://www.oda-kt.ch/zulassung-von-supervisorinnen/

Akkreditierte KT-Ausbildungen

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  • Die Minimalvorgaben für die Ausbildungdauer sind 3 Jahre, gibt es auch einen Maximalwert?

    Es gibt auch Methoden die 4 Jahre für die Ausbildung vorschreiben, siehe METID. Theoretisch gibt es keine Begrenzung. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen ist aber darauf zu achten, dass die Dauer zwischen Ausbildungsbeginn und Abschluss nicht übermässig verlängert wird.

  • Müssen alle drei Prüfungsteile erfolgreich bestanden werden, oder was passiert, wenn z.B. die schriftliche Arbeit nicht bestanden ist? Könnte dies durch einen guten Mittelwert der anderen Prüfungsteile ausgeglichen werden?

    Nein alle Prüfungsteile müssen erfüllt sein, die Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile ist möglich.

  • Was soll auf einer Lehrgangsbestätigung aufgeführt sein?

    Auf einer Lehrgangsbestätigung müssen folgende Angaben vorhanden sein:

    • Name, Vorname und Geburtsdatum der Absolvent*in
    • Beginn und Ende der KT Ausbildung
    • Nachweis aller Teile der KT-Ausbildung (Methode, Tronc commun, Praktikum, Eigenprozess) mit Angabe der Kontakt- und Lernstunden
    • Datum und Resultat aller Teile der KT Abschlussprüfung
  • Tronc Commun-Lerneinheiten mit oder ohne Prüfung?

    Kandidat*innen, welche im Rahmen der akkreditierten Ausbildung Lerneinheiten absolvieren, müssen in den Reglementen vorgesehene Überprüfungen ablegen und bestehen. Kandidat*innen, welche im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens einzelne Fehlstunden oder ganze Lerneinheiten nachweisen müssen, können diese bei einem Bildungsanbieter mit akkreditiertem Tronc Commun absolvieren. Sie müssen im Gleichwertigkeitsverfahren ebenfalls überprüfte Tronc Commun-Lerneinheiten belegen, ausser während der Zeit der Übergangsbestimmungen für die jeweilige Methode (Einreichung des vollständigen Dossiers bis spätestens 7 Jahren ab dem Zeitpunkt der Aufnahme einer Methode in die Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung fü r KomplementärTherapeut*innen).

  • Wer überprüft den Abschluss Sekundarstufe II als Zulassungsbedingung für eine KT-Ausbildung?

    Der Bildungsanbieter überprüft das Vorliegen eines Sek. II-Abschlusses gemäss den „Richtlinien Abschlüsse Sekundarstufe II und Äquivalenzen“. Diese Überprüfung hat vor Ausbildungsbeginn stattzufinden. Sek II-Äquivalenzen werden durch die OdA KT überprüft. Die entsprechenden Dossiers sind der OdA zu übergeben. Die Äquivalenzprüfung wird also an die OdA KT delegiert. Die Verantwortung dafür liegt beim Bildungsanbieter.

Verschiedenes

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  • Was ist der Tarif 590?

    Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist schweizweit gültig. Mit  dem Tarif 590 bezwecken die Krankenversicherer eine einheitliche Abrechnungspraxis durch die TherapeutInnen. So lassen sich die Abrechnungen der Leistungserbringer von den Krankenversicherern gut nachvollziehen und einheitlich abwickeln.

    Weitere Informationen zum Tarif 590 finden sich in der eigenen Website-Rubrik "Tarif 590".

  • Was bringt mir die Mitgliedschaft in einem Mitgliederverband der OdA KT?

    Die Mitgliedverbände der OdA KT übernehmen eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung, Bekanntmachung und Interessensvertretung des Berufs KomplementärTherapeut*in mit aktuell 22 Methoden. Die OdA KT bietet keine Einzelmitgliedschaft für Therapeut*innen an. Als Therapeut*in können Sie sich mit einer Mitgliedschaft beim entsprechenden Mitgliedverband Ihrer Methode vernetzen und beruflich positionieren. Je nach Verband profitieren Sie von Beratungs- und Weiterbildungsangeboten, Therapeutenlisten, Dienstleistungen wie z.B. Kollektivversicherungen oder Werbemittel usw.

    Bei den Verfahren der OdA KT profitieren Sie als Mitglied eines Mitgliedverbands der OdA KT von einer Vergünstigung im Gleichwertigkeitsverfahren GWV BZ und einem Paketpreis GWV BZ/HFP.

  • Wo bekomme ich Infos zu einer KT Ausbildung?

    Von der OdA KT akkreditierte Ausbildungen finden Sie auf der Website der OdA KT. Informationen zu den einzelnen Ausbildungen erteilen die Ausbildungsanbieter.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Ergebnis meines Verfahrens nicht einverstanden bin?

    Rekurse betr. Verfahren der OdA KT (GWV, Methodenanerkennung, Akkreditierung von Ausbildungen) erfolgen gemäss Rekursreglement der OdA KT.

    Beschwerden gegen Entscheide der Prüfungskommission der Höheren Fachprüfung für Komplementärtherapeut*innen müssen beim SBFI eingereicht werden.