Antrag zur Zulassung als SupervisorIn OdA KT

für die im Rahmen der Zulassung zur HFP KT geforderte KT-spezifische Supervision der komplementärtherapeutischen Berufspraxis

Verfahren
A) Für Personen mit anerkanntem Abschluss in Supervision 1

1 Gemäss "Reglement Zulassung von Supervisor*innen OdA KT", 4. Zulassung, Abs. 2a, werden ausschliesslich folgende Qualifikationen als anerkannte Abschlüsse in Supervision akzeptiert:

  • eidg. Diplom „Beratungsperson mit Fachrichtung Supervisor*in-Coach oder mit Fachrichtung Organisationsberater*in“
  • eidg. Diplom „Berater*in im psychosozialen Bereich“
  • eidg. Fachausweis als betriebliche/r Mentor*in
  • BSO oder ARS anerkannte Ausbildung oder Aktivmitgliedschaft
  • Psychiater*in SGPP
  • Psychotherapeut*in ASP
B) Für KomplementärTherapeut*innen mit supervisionsrelevanter Aus- bzw. Weiterbildung
Ich weise meine Qualifikation gemäss "Reglement Zulassung von Supervisor*innen OdA KT", 4. Zulassung, Abs. 2b, nach und reiche die geforderten Unterlagen per E-Mail an info(at)oda-kt.ch ein:
Personalien
Das Datum kann direkt ins Feld geschrieben oder mit der Maus ausgewählt werden.
Heimatort gefolgt vom Kantonskurzzeichen (getrennt mit einem Leerschlag).
Korrespondenzadresse

° Falls Rechnung an Praxisadresse gewünscht.

 

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Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit einer Übersicht Ihrer Anmeldung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info(at)oda-kt.ch.